Menschen zu helfen ist für viele Schüler weiterhin ein Hauptgrund, die Laufbahn des Arztes oder der Ärztin einzuschlagen. Um in Deutschland Medizin studieren zu dürfen, muss jedoch ein Abiturnotenschnitt im oberen 1er-Bereich vorgewiesen werden. Ansonsten bleibt nur das Ausland oder das Überbrücken der Wartesemester: Bei 2.000 Wartenden und sechs Jahren Wartezeit sind es jährlich 12.000 Arzt-Arbeitsjahre, die derzeit trotz akutem Ärztemangel „verwartet“ werden, wie es Dr. Andreas Botzlar, zweiter Vorsitzender des Marburger Bundes in einem Interview mit WDR 5 formuliert.
Nun hat das Bundesverfassungsgericht der Klage zweier Studienbewerber recht gegeben: Der Numerus clausus im Studienfach Medizin ist nur bedingt mit dem Grundrecht auf freie Ausbildungswahl vereinbar. Die Abiturnote, die bundesweit noch immer nicht vergleichbar ist, darf in Zukunft nicht mehr das einzige Auswahlkriterium sein. Auch die Anzahl an Wartesemestern soll eingegrenzt werden. Auswahlgespräche sollen bundesweit standardisiert werden. Darüber hinaus sei auch die Priorisierung des zukünftigen Studienortes über Ortspräferenzen aufgrund der unterschiedlichen Aufnahmeverfahren nicht optimal: Bei einer gescheiterten Bewerbung für Ortspräferenz Eins kann es vorkommen, dass eine Zulassung zu einem anderen Aufnahmeverfahren aufgrund der niedrigeren Priorisierung nicht mehr möglich ist.
Bis Ende 2019 müssen Bund und Länder Änderungen am Auswahlverfahren ihrer Hochschulen präsentieren. Bis dahin bieten der TMS und der HAM-Nat als Aufnahmetests die Möglichkeit, deine Chancen im Aufnahmeverfahren der Hochschulen zu verbessern. Abgesehen von den beiden Tests berücksichtigen verschiedene Hochschulen auch andere Kriterien wie studienrelevante Ausbildungen oder Freiwilligendienste.
Eine Zusammenfassung der wesentlichen Punkte des Gerichtsbeschlusses hat Die Zeit in einem Videobeitrag aufbereitet:
Klicken Sie auf den unteren Button, um den Inhalt von players.brightcove.net zu laden.