EMS: Medizin studieren in der Schweiz

Um Medizin in der Schweiz studieren zu können, musst du zuerst den Eignungstest für das Medizin-Studium bestehen, den EMS. Nur etwa jeder 3. Bewerber erhält am Ende auch einen Platz für Humanmedizin inkl. Chiropraktik, Veterinär- oder Zahnmedizin.
Um dich auf deinem Weg zu einer der Universitäten in Basel, Bern, Freiburg oder Zürich zu unterstützen, haben wir für dich auf verschiedenen Unterseiten die wesentlichen Informationen zum Test zusammengetragen. Mit Dr. Test wollen wir dir dabei helfen, dich möglichst schnell orientieren zu können.

 

Alle Infos zum EMS, die du brauchst

Dr. Test…

Falls du dir noch nicht sicher bist, in welchem Land du genau Medizin studieren willst, findest du nähere Infos über die Aufnahmeverfahren in Österreich (MedAT) und in Deutschland (TMS / HAM-Nat) auf unseren Unterseiten.

 

WICHTIG: Besondere Zulassungsbeschränkungen in der Schweiz

Wichtig für Abiturienten bzw Maturanten, die ihren Schulabschluss nicht in der Schweiz gemacht haben, ist, dass seit 2006 besondere Zulassungsregelungen für Ausländer gelten. Die wichtigsten haben wir hier für dich zusammengetragen. Du wirst zum Human- oder Medizinstudium in der Schweiz nur zugelassen, wenn

  • du aus Liechtenstein kommst oder
  • du offiziell in der Schweiz oder in Liechtenstein niedergelassen bist oder
  • dein Wohnsitz in der Schweiz ist und deine Eltern in der Schweiz niedergelassen sind oder
  • du mit einer Schweizerin/einem Schweizer verheiratet bist bzw. dein Ehepartner entweder seit mindestens fünf Jahren in der Schweiz niedergelassen ist oder seit mindestens fünf Jahren eine schweizerische Arbeitsbewilligung besitzt oder
  • du seit mindestens fünf Jahren eine schweizerische Arbeitsbewilligung besitzt oder
  • wenn du deinen Wohnsitz in der Schweiz hast und deine Eltern seit mindestens fünf Jahren eine schweizerische Arbeitsbewilligung besitzen oder
  • du einen schweizerischen oder kantonalen, schweizerisch anerkannten Maturitätsausweis oder eidgenössischen Berufsmaturitätsausweis in Verbindung mit dem Ausweis über bestandene Ergänzungsprüfungen vorweisen kannst oder
  • du unter 21 Jahre alt bist oder du Unterhalt bekommst und deinen Wohnsitz in der Schweiz hast und deine Eltern Staatsangehörige eines Mitgliedstaates der Europäischen Gemeinschaft sind sowie in der Schweiz ein Aufenthaltsrecht haben oder
  • deine Eltern in der Schweiz Diplomatenstatus geniessen oder
  • du zu einer von der Schweiz anerkannten Flüchtlingsgruppe gehörst.

(Quelle)