Auch ohne Abitur, besser gesagt ohne schulische Hochschulzugangsberechtigung, kannst du dein Traumstudium mit diesen drei Möglichkeiten beginnen:
- Fachgebundener Hochschulzugang für beruflich Qualifizierte
- Allgemeine Hochschulzugangsberechtigung für Inhaber beruflicher Aufstiegsfortbildungen
- Sonstige berufliche Qualifikationen
Wir geben dir einen kurzen Überblick über die Varianten:
Fachgebundener Hochschulzugang für beruflich Qualifizierte
Du hast eine abgeschlossene mindestens 2-jährige Berufsausbildung inklusive drei Jahren Berufserfahrung? Dein Wunschstudium entspricht dieser fachlich? Dann könnte der Hochschulzugang für berufliche Qualifizierte die passende Alternative für dich sein. Ob die Voraussetzungen dafür gegeben sind, prüft die Hochschule, an der du dich bewirbst. Es kann auch sein, dass du einen Aufnahmetest absolvieren musst. Das entscheidet jede Hochschule selbst, informiere dich daher im Vorhinein lieber nochmal direkt bei deiner auserwählten Ausbildungsstätte.
Allgemeine Hochschulzugangsberechtigung für Inhaber beruflicher Aufstiegsfortbildungen
Hast du eine berufliche Aufstiegsfortbildung, sprich z.B. einen Meister oder Fachwirt, dann könnte diese Variante optimal für dich sein. Damit könntest du nämlich die allgemeine Hochschulzugangsberechtigung erworben haben und bist bezüglich der Bewerbung gleichgestellt zu Leuten mit Abi. Allerdings gilt auch hier, zur Sicherheit nochmal bei der Wunschhochschule nachfragen!
Sonstige berufliche Qualifikationen
Sollten die oben genannten Voraussetzungen nicht auf dich zutreffen, dann verzage nicht! Es gibt noch eine Möglichkeit: Mit dem Nachweis deiner Berufsausbildung und -tätigkeit kannst du zu einem Aufnahmetest antreten, nach dessen positiver Absolvierung darfst du das Studium beginnen. Das bietet aber nicht jede Hochschule an, daher wieder der Tipp: nachfragen!
Begabtenprüfung
In manchen Bundesländern hast du die Möglichkeit, an einer Begabtenprüfung teilzunehmen, die dir bei Bestehen ermöglicht, dich für ein Studium zu bewerben. Du musst einige Vorraussetzungen erfüllen um an der Begabtenprüfung teilnehmen zu können:
- Du musst mindestens 25 Jahre alt sein
- Du musst deine berufliche Ausbildung erfolgreich abgeschlossen haben
- und danach mindestens fünf Jahre oder im Fall einer Abschlussprüfung nach § 45 Abs. 2 Berufsbildungsgesetz insgesamt mindestens sieben Jahre berufstätig gewesen sein.*
Nach Bestehen der Begabtenprüfung, kannst du dich – falls die Hochschule die Prüfung anerkennt – für jeden Studiengang bewerben und bist nicht an irgendwelche bestimmen Fächer gebunden. Achtung: Nicht jedes Bundesland bietet diese Möglichkeit der Begabtenprüfung, informiere dich also vorher, ob dein Bundesland dabei ist. Du kannst die Prüfung nur da ablegen, wo du mit deinem ersten Wohnsitz gemeldet bist.
Die Prüfung wird einmal im Jahr von den Regierungspräsidien durchgeführt und du musst dich im Vorfeld dafür bewerben. Die Prüfung besteht aus einem mündlichen und einem schriftlichen Teil.
*Diese spezifischen Voraussetzungen sind der nordrhein-westfälischen Regelung entnommen, bestimmte ähnliche oder gleiche Voraussetzungen solltest du aber in allen teilnehmenden Bundesländern erwarten.